AGB
MK Tiefbau GmbH
Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen der MK Tiefbau GmbH, August-Wilhelm-Kühnholz-Straße 5, 26135 Oldenburg.
, Deutschland.
(im Folgenden „Auftragnehmer“).
1.2. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
- Vertragsabschluss
2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers zustande.
2.2. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie dieser AGB bedürfen der Schriftform.
- Leistungen des Auftragnehmers
3.1. Der Umfang der vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem je-weiligen Vertrag.
3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen Dritter zu bedienen.
- Pflichten des Auftraggebers
4.1. Der Auftraggeber hat alle zur Durchführung des Auftrages notwendigen Mitwirkungs-leistungen rechtzeitig und auf eigene Kosten zu erbringen.
4.2. Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, so ist der Auftrag-nehmer berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Frist vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
- Vergütung und Zahlungsbedingungen
5.1. Die Vergütung richtet sich nach den im Vertrag vereinbarten Preisen. Die Preise verstehen sich, je nach Art der erbrachten Leistung, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
5.2. Zahlungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten, sofern vertraglich nichts anderes vereinbart ist.
5.3. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Zahlungen nicht spätestens 30 Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufstellung leistet.
- Abnahme und Gewährleistung
6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erbrachten Leistungen abzunehmen, sobald der Auftragnehmer die Abnahmebereitschaft angezeigt hat.
6.2. Die Gewährleistungsfrist beträgt 5 Jahre ab Abnahme, sofern vertraglich keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
6.3. Bei Mängeln hat der Auftragnehmer zunächst das Recht zur Nacherfüllung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber nach seiner Wahl Minderung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
- Haftung
7.1. Für Schäden die nachweislich der Auftragnehmer zu vertreten hat, haftet dieser im Rahmen der von ihm abgeschlossenen Betriebshaftpflichtversicherung.
Bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
7.2. Im Übrigen ist die Haftung des Auftragnehmers auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt.
- Vertragsdauer und Kündigung
8.1. Die Vertragsdauer ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag.
8.2. Beide Parteien können den Vertrag mit einer Frist von 14 Tagen kündigen, ohne das es einer Angabe von Gründen bedarf.
- Schlussbestimmungen
9.1. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
9.2. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
9.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
9.4. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist, soweit gesetzlich zulässig, der Sitz des Auftragnehmers.